Mitglieder
Unsere Mitglieder erhalten Beratung und Hilfe in Steuersachen gem. der Beratungsbefugnis des § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetz.
Der Lohnsteuerhilfeverein Ammerland e.V. darf für Sie nicht tätig werden, wenn Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und umsatzsteuerpflichtigen Einkünften erzielen oder Freiberufler sind. Die Einnahmegrenze z.B. bei Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen ist seit dem 01.09.2026 entfallen. Die bisherige Regelung wurde aufgehoben.
Wir ...
- erstellen vertraulich, kompetent und zuverlässig Ihre Einkommensteuererklärungen
- erteilen Auskünfte in Lohn- und Einkommensteuerfragen
- stellen für Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder Änderung der Steuerklassen
- übernehmen die Prüfung der Steuerbescheide und legen ggf. Einspruch ein.
- helfen Ihnen bei Fragen zum Kindergeld
Die Mitgliedschaft kann auch rückwirkend für die Kalenderjahre begründet werden, die vor dem Jahr des Beitritts liegen. Die Aufnahmegebühr, der erste Jahresbeitrag und im Falle rückwirkender Begründung der Mitgliedschaft Beiträge für vorangegangene Jahre sind bei Eintritt in den Verein zu entrichten.
