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Mitglieder

Unsere Mitglieder erhalten Beratung und Hilfe in Steuersachen gem. der Beratungsbefugnis des § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetz.

Der LHA e.V. darf für Sie nicht tätig werden, wenn Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, Freiberufler sind, oder Ihre sonstigen Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen über 18.000 € jährlich/36.000 € bei Zusammenveranlagung) überschreiten. Durch das reformierte Steuerberatungsgesetz fallen diese Betragsgrenzen für Vermietungseinahmen zum 1.9.2026 komplett weg.

Wir ...

  • erstellen vertraulich, kompetent und zuverlässig Ihre Einkommensteuererklärungen
  • erteilen Auskünfte in Lohn- und Einkommensteuerfragen
  • stellen für Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder Änderung der Steuerklassen
  • übernehmen die Prüfung der Steuerbescheide und legen ggf. Einspruch ein.
  • helfen Ihnen bei Fragen zum Kindergeld

Die Mitgliedschaft kann auch rückwirkend für die Kalenderjahre begründet werden, die vor dem Jahr des Beitritts liegen. Die Aufnahmegebühr, der erste Jahresbeitrag und im Falle rückwirkender Begründung der Mitgliedschaft Beiträge für vorangegangene Jahre sind bei Eintritt in den Verein zu entrichten.

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Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .