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Verein

Unsere Mitglieder erhalten Beratung und Hilfe in Steuersachen gemäss der Beratungsbefugnis des § 4 Z. 11 des Steuerberatungsgesetz.

Der Lohnsteuerhilfeverein Ammerland  e.V. darf für Sie nicht tätig werden, wenn Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und umsatzsteuerpflichtigen Einkünften erzielen oder Freiberufler sind. Die Einnahmegrenze z.B. bei Mieteinnahmen 18.000 € jährlich/36.000 €  bei Zusammenveranlagung) ist ab 01.09.2026 entfallen. Die bisherige Regelung wurde aufgehoben.

  • Wir erstellen vertraulich, kompetent und zuverlässig Ihre Einkommensteuererklärungen
  • Erteilen Auskünfte in Lohn- und Einkommensteuerfragen
  • Stellen für Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder Änderung der Steuerklassen
  • Wir übernehmen die Prüfung der Steuerbescheide und legen ggf. Einspruch ein.
  • Wir helfen Ihnen bei Fragen zum Kindergeld

 

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