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Mitglieder

Unsere Mitglieder erhalten Beratung und Hilfe in Steuersachen gem. der Beratungsbefugnis des § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetz.

Der LHA e.V. darf für Sie nicht tätig werden, wenn Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, Freiberufler sind, oder Ihre sonstigen Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen über 18.000 € jährlich/36.000 € bei Zusammenveranlagung) überschreiten.

Wir ...

  • erstellen vertraulich, kompetent und zuverlässig Ihre Einkommensteuererklärungen
  • erteilen Auskünfte in Lohn- und Einkommensteuerfragen
  • stellen für Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder Änderung der Steuerklassen
  • übernehmen die Prüfung der Steuerbescheide und legen ggf. Einspruch ein.
  • helfen Ihnen bei Fragen zum Kindergeld

Durch die Änderung des Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG) sind wir ab 2020 zur Identifizierung der Mitglieder- bei Ehegatten von beiden Steuerpflichtigen (§ 10 ff. GwG) mittels Kopie des Personalausweises oder eines zugelassenen Passes verpflichtet. Lohnsteuerhilfevereine haben eine Risikoanalyse, Identifizierung und Verdachtsmeldung durchzuführen. Die Mitgliedschaft, Beratung und Versendung der Steuererklärung ist nur nach erfolgter Identifizierung zulässig.

 

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Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .