Menu

Der Pflege-pauschbetrag

Der Pflege-Pauschbetrag entlastet Menschen, die hilflose oder schwerstpflegebedürftige Menschen betreuen. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Die zu pflegende Person ist hilflos (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen "H") oder schwerstpflegebedürftig (Pflegegrad 2, 3, 4 und 5).
  • Die Plege findet entweder in Ihrer eigenen Wohnung statt oder in der Wohnung der zu pflegenden Person
  • Sie erhalten keine Gegenleistung für die Pflege

Je nach Pflegegrad kann man bis zu 1800,00 € jährlich geltend machen. Wenn man zwei Personen pflegt sogar bis zu 3600,00 €.