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Beratungsstellentätigkeit während der Corona-Epedemie

Wir sind weiterhin telefonisch für Sie zu erreichen. Sie helfen uns sehr, wenn Sie Ihre Anfragen per Email an uns senden.

Termine für persönliche Gespräche in der Beratungsstelle sind nach Absprache nach den gesetzlichen Vorgaben möglich.

Ihr LOHI-Team

Lohnsteuerhilfe

Lohnsteuerhilfevereine und Geldwäsche

(Gesetzesänderung seit 01.01.2020)

Durch die Änderung des Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12GwG ) sind wir ab 2020 zur Identifizierung der Mitglieder- bei Ehegatten von beiden Steuerpflichtigen (§ 10 ff. GwG) anhand Kopie eines Personalausweises oder eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten Passes zwingend verpflichtet. Dies Verpflichtung gilt auch für Bestandsmitglieder. Lohnsteuerhilfevereine haben eine Risikoanalyse, Identifizierung und Verdachtsmeldung durchzuführen.

Die Mitgliedschaft, Beratung und Versendung der Steuererklärung ist nur nach erfolgter Identifizierung zulässig.