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LOHNSTEUERHILFEVEREIN
AMMERLAND E.V.
Unsere Mitglieder erhalten Beratung und Hilfe in Steuersachen im Rahmen des § 4 Ziffer 11 des Steuerberatungsgesetzes
- Fachgerechte Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung:
- bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünften aus Vermietung, Verpachtung und Kapitaleinkünften
- (wenn die Einnahmen daraus 13.000 Euro für Single und 26.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigen)
- Bei Renten und Pensionen und Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
- Vertretung bei Einspruchsverfahren
- Auskunft in Lohn- oder Einkommensteuerfragen
- Hilfe bei Kindergeldanträgen
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- Überprüfung der Steuerbescheide
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